SourceCode-Bedingungen
Bedingungen für Quellcode-Partner auf Basis einer Gold-OEM-Kopierlizenz



der
Helmerich-PCAS Software & Service GmbH
Krögerweg 21
48155 Münster
Telefon
Telefax
eMail
Internet
0251/97105-0
0251/97105-50
info@pcas.de
www.pcas.de

  nachfolgend auch kurz "PCAS" genannt.
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  1. Die Helmerich-PCAS Software & Service GmbH, nachfolgend PCAS genannt, bietet für einzelne FreeLicence-
  Produkte SourceCode-Lizenzen an. PCAS behält sich dabei vor, nur bestimmte Programmteile in SourceCode
  auszuliefern. Der Quellcode-Partner darf den SourceCode nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nutzen, um die
  Software zu bearbeiten und stellt PCAS von allen Produkthaftungsfragen frei, was das durch die Anpassung
  entstandene Endprodukt angeht.

  2. Bedingung für die Quellcode-Partnerschaft mit PCAS ist:
  a) Der Quellcode-Partner besitzt eine Gold-OEM-Kopierlizenz für die PCAS-Software.
  b) Der Quellcode-Partner besitzt einen gültigen Softwarepflegevertrag für die unter a) genannte Software.
  c) Der Quellcode-Partner erwirbt eine entsprechende Quellcode-Lizenz bei PCAS.
  d) Der Quellcode-Partner akzeptiert die AGB’s und die entsprechenden SourceCode-Bedingungen von PCAS.

  3. Das Bearbeitungsrecht beschränkt sich auf die im SourceCode ausgelieferten Teile der PCAS-Softwareprogramme.
  Soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, darf der Quellcode-Partner andere Programme,
  insbesondere Programme von Drittherstellern nicht bearbeiten. Sämtliche ausgelieferten, dem SourceCode beigefügten
  Bearbeitungshinweise sind zu beachten.

  4. Der Quellcode-Partner darf das durch die Bearbeitung oder Erweiterung entstandene Produkt im Rahmen der
  Vorschriften dieses Vertrages unter Beachtung eventueller Lizenzrechte Dritter, weiterlizensieren. Er hat hierbei auf die
  Urheberschaft von eventuell Dritter an der bearbeiteten Software hinzuweisen. Das Ergebnis der Bearbeitung unterliegt
  im übrigen den Nutzungs- und Verwertungsbestimmungen des jeweils bearbeiteten Programms.

  5. Der SourceCode wird jeweils in der von PCAS freigegebenen Version ausgeliefert und enthält eventuell von PCAS
  intern eingefügte Entwicklerkommentare, die ein qualifizierter Programmierer zur Bearbeitung benötigt. Ein Anspruch auf
  weitere Erklärung oder Dokumentation des SourceCode wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  6. Die Nutzung des SourceCodes sowie Herstellung, Nutzung und Vertrieb von Kopien des bearbeiteten
  Lizenzprogramms kann im Einzelfall der Einräumung von Nutzungsrechten durch Dritte bedürfen. Der Quellcode-Partner
  wird die erforderlichen Nutzungs- bzw. Vervielfältigungsrechte bei solchen Dritten selbst einholen. Dies gilt insbesondere
  für Runtime-Lizenzen, Compiler und Softwaretools, die zur Bearbeitung oder Nutzung erforderlich sind.

Die SourceCode-Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Helmerich-PCAS
Software & Service GmbH, einzusehen im Internet unter www.pcas.de
Mit Unterschrift erklärt sich der Quellcode-Partner mit den SourceCode-Bedingungen und den AGBs einverstanden.


------------------------------------ Fix per Fax an 0251/ 97105-50 oder per eMail an info@pcas.de -------------------------------------

Quellcode-Partner

Ansprechpartner Telefon

Straße Telefax

PLZ/Ort eMail

10.06.2026

    

Datum Firmenstempel Unterschrift Quellcode-Partner
   
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0251/97105-50
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  7. Die ausgelieferte Kopie des SourceCodes ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Quellcode-Partners bestimmt.
  Jegliche Kopie und/oder Weitergabe des SourceCodes und diesbezüglicher Dokumentation ist -mit Ausnahme
  erforderlicher Sicherungskopien- unzulässig. Der Quellcode-Partner ist zur Geheimhaltung verpflichtet und wird den
  SourceCode nebst Dokumentation als Geschäftsgeheimnis behandeln.

  8. Es kann vorkommen, dass PCAS SourceCode für mehr als die bestellten Programmpakete ausliefert. Hierbei gilt es
  zu beachten, dass eine Zugabe an Sourcen nicht automatisch eine Zugabe an Vertriebslizenzen darstellt. Kommen nach
  dem kompilieren von Sourcen, Zusatzpakete zu Stande, für die keine Vertriebslizenz besteht, dürfen diese Module nur
  vom Quellcode-Partner zu internen Test- oder Demozwecken benutzt werden.

  9. a) Programmbausteine, soweit sie aus Genehmigungs-/ Zertifizierungsgründen eine bestimmte Herstellerkennung
  benötigen, werden ohne diese Kennung ausgeliefert. Der Quellcode-Partner hat selbst für notwendige Zertifizierungen/
  Genehmigungen der entsprechenden Programmteile zu sorgen.
  b) Sollte es der Quellcode-Partner, trotz seines OEM-Status, vorziehen, entsprechende Genehmigungen/
  Zertifizierungen nicht selbst erwirken zu wollen, kann –soweit möglich- mit PCAS für einzelne genehmigungs-/
  zertifizierungspflichtige Module eine Derivatvereinbarung getroffen werden. In diesem Fall profitiert der Quellcode-
  Partner von den bereits an PCAS erteilten Genehmigungen/Zertifizierungen und erspart sich Prüfungsvorbereitungen,
  Prüfungen und laufende Testprozeduren sowie etwaige Wiederholungsprüfungen.
  Sollte sich der Quellcode-Partner für eine Derivatvereinbarung entscheiden, erhält er entsprechende Module nicht als
  Quellcode, sondern als ausführbares Programm.

  10. a) Das Design der PCAS-Software (Look & Feel) darf vom Quellcode-Partner verändert werden.
  b) Eigenständige Softwareprogramme im Design der Helmerich-PCAS Standard Line Software zu entwickeln und in
  Umlauf zu bringen, setzt eine Quellcode-Partnerschaft oder eine Entwicklungspartnerschaft mit PCAS voraus.

Die SourceCode-Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Helmerich-PCAS
Software & Service GmbH, einzusehen im Internet unter www.pcas.de
Mit Unterschrift erklärt sich der Quellcode-Partner mit den SourceCode-Bedingungen und den AGBs einverstanden.


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